Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Betreiber

      Betreiber von „VR-Förderung“ ist die VR PLUS Altmark-Wendland eG, Am Kleinbahnhof 5, 29439 Lüchow (Wendland) (nachfolgend „VR PLUS“).
    2. VR PLUS und ehrenamtliches Engagement

      Wir engagieren uns vielfältig in unserem Geschäftsgebiet in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
    3. Ziel der Spendenaktion

      Wir fördern unsere Region, indem wir gemeinnützige Vereine und Institutionen in unserem Geschäftsgebiet unterstützen. Wir unterstützen nachhaltige Entwicklungen in der Region, indem wir zukunftsfähige Projekte auf lokaler Ebene fördern.
    4. Spendensumme

      Für die Aktion stellt die VR PLUS Spenden bis zu einer Höhe von 2.500,00 € an soziale und gemeinnützige Projekte in unserem Geschäftsgebiet aus. Gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich auf der Plattform www.vr-foerderung.de registrieren.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution aus dem Geschäftsgebiet mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Förderkriterien

      Die VR PLUS fördert keine Projekte mit rein missionarischer Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR PLUS schaden.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Die Spende ist im Geschäftsgebiet der VR PLUS einzusetzen.
    3. Bewerbung und Vergabe der Spenden

      1. Kosten

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.vr-foerderung.de. Dort muss die gemeinnützige Organisation sowie die geplante Verwendung der Spende beschrieben werden. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

        Die Bewerbungsunterlagen werden durch u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit durch die VR PLUS geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der VR PLUS. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.

        Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
      3. Nutzung

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die VR PLUS übertragen. Außerdem wird der VR PLUS das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die VR PLUS.
      4. Zeitraum

        Der Zeitraum für die Bewerbungen der Vereine beginnt am 02.01. und endet am 30.11. jeden Jahres. Außerhalb dieser Zeiträume wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch die VR PLUS geprüft und anschließend auf für die Plattform www.vr-foederung.de freigeschaltet.
      5. Kommentierung

        Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
      6. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

        Die teilnehmenden Vereine der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf www.vr-foerderung.de angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion.
  3. Aussetzung der Aktion

    Die VR PLUS behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR PLUS und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die VR PLUS im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden. Jeder Bewerber stellt die VR PLUS – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
  5. Datenschutz

    Die VR PLUS und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der VR PLUS verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die VR PLUS die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die VR PLUS behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der VR PLUS, der App und Internetseite der VR PLUS und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an posteingang@vr-plus.de gegenüber der VR PLUS per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.
  6. Sonstiges

    Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  7. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.